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   FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2002 - 4 K 2068/01   

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https://dejure.org/2002,13401
FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2002 - 4 K 2068/01 (https://dejure.org/2002,13401)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.11.2002 - 4 K 2068/01 (https://dejure.org/2002,13401)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 2002 - 4 K 2068/01 (https://dejure.org/2002,13401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7 Abs. 4
    Eine Vorausleistungen ausgleichende Zuwendung unterliegt der Schenkungsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eine Vorausleistungen ausgleichende Zuwendung unterliegt der Schenkungsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Belohnung als der Schenkungssteuer unterliegene Vermögenszuwendung; Übertragung des Eigentums an einer Eigentumswohnung als entgeltmäßige Versorgungsleistung ; Vorliegen eines rechtlichen Zusammenhanges zwischen Betreuungsleistung und Zuwendung als Voraussetzung eines ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 4 K 1748/96

    Betreuungsaufwand als bereicherungsmindernde Nachlassverbindlichkeit; Erfordernis

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2002 - 4 K 2068/01
    Dem gemäß kann sich auch eine letztwillige Zuwendung (durch Erbeinsetzung oder Vermächtnis), die zunächst nur als Vergütungsform in Aussicht gestellt worden war, als Entgelt des Erblassers für Vorausleistungen des Erben oder Vermächtnisnehmers erweisen, der diese Leistungen dann in Höhe der üblichen Vergütung als Erwerbsaufwand i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abziehen kann (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 1996 4 K 1748/96, ZEV 1997, 81 zum Vergütungsausgleich im Erbwege).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2008 - 4 K 1859/06

    Zur Frage, ob ein niedrigverzinsliches Darlehen schenkungsteuerpflichtig ist, ob

    Die Möglichkeit der kostenfreien Nutzung des Herrenhauses zu Wohnzwecken stelle keine Gegenleistung für die Gewährung des zinsverbilligten Darlehens dar; hierbei handele es sich um eine Leistung, wie sie üblicherweise im Rahmen einer Lebensgemeinschaft erbracht werde (mit Hinweis auf das Senatsurteil vom 22. November 2002 4 K 2068/01).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 2892/04

    Berücksichtigung einer im Rahmen einer Grundstücksübertragung eingegangenen

    Pflege- und Betreuungsleistungen, die einer Grundstücksübertragung vorangehen, sind nur ausnahmsweise Gegenleistungen im schenkungsteuerrechtlichen Sinn und zwar dann, wenn sie mit der späteren Zuwendung im Rahmen eines vertraglich begründeten Gegenseitigkeitsverhältnisses (synallagmatisch), oder aber durch Setzung einer Bedingung (konditional), oder einen entsprechenden Rechtszweck (kausal) verknüpft sind (vgl. z.B.: Urteil des erkennenden Senats vom 22. November 2002, DStRE 2003 Seite 551; Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, Loseblatt Stand März 2006, Rz 146 zu § 7; Moench, ErbStG, Loseblatt Stand 12.05, Rz 100 zu § 7).
  • FG Hessen, 25.10.2010 - 1 K 2123/08

    Nachträgliche Zuwendung für Pflegeleistungen und Betreuungsleistungen unterliegt

    Eine die Vorausleistungen nachträglich ohne rechtliche Verpflichtung ausgleichende Zuwendung unterliegt als Belohnung i.S.d. § 7 Abs. 4 ErbStG der Schenkungsteuer (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2002 4 K 2068/01, DStRE 2003, 551).
  • FG Düsseldorf, 15.11.2023 - 4 K 1227/23

    Schenkungsteuer: Mehrfache Berücksichtigung des Pflegefreibetrages; belohnende

    Ein erst nachträglich vereinbartes Entgelt oder eine tatsächliche Leistung sind nicht ausreichend (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.11.2002 - 4 K 2068/01, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2003, 551; FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.3.2007 - 4 K 2892/04, DStRE 2007, 1388; Curdt in: Kapp/Ebeling, ErbStG, § 7 Rn. 168 (8/2021)).
  • AG Kassel, 25.10.2010 - 1 K 2123/08
    Eine die Vorausleistungen nachträglich ohne rechtliche Verpflichtung ausgleichende Zuwendung unterliegt als Belohnung i.S.d. § 7 Abs. 4 ErbStG der Schenkungsteuer (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2002 4 K 2068/01, DStRE 2003, 551).
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